Bewerbungs- und Vergaberichtlinien

  1. Preise
    1. Die Stiftung Dr. Liselotte und Dr. Karl-Robert Brauns (“Stiftung”) vergibt vier unterschiedliche Preise:
      1. Dr.-Karl-Robert-Brauns-Preis für Augenheilkunde in Höhe von € 7.500,00 für eine fertige Arbeit aus dem Bereich der Augenheilkunde
      2. Dr.-Liselotte-Brauns-Preis für Innere Medizin in Höhe von € 7.500,00 für eine fertige Arbeit aus dem Bereich der Inneren Medizin
      3. Dr.-Karl-Robert-Brauns-Forschungspreis für Augenheilkunde in Höhe von € 40.000,00 für ein noch nicht abgeschlossenes Forschungsvorhaben aus dem Bereich der Augenheilkunde
      4. Dr.-Liselotte-Brauns-Forschungspreis für Innere Medizin in Höhe von € 40.000,00 für ein noch nicht abgeschlossenes Forschungsvorhaben aus dem Bereich der Inneren Medizin
    2. Jeder Preis wird alle zwei Jahre vergeben. Jedes Jahr wird ein Preis für eine fertige Arbeit und ein Preis für ein noch nicht abgeschlossenes Forschungsvorhaben ausgeschrieben, wobei jede Fachrichtung jedes Jahr mit einem Preis vertreten sein soll.
    3. Der Dr.-Karl-Robert-Brauns-Preis für Augenheilkunde und der Dr.-Liselotte-Brauns-Preis für Innere Medizin zeichnen jeweils eine exzellente wissenschaftliche Publikation aus, die neue und weiterführende Forschungsergebnisse enthält. Der Preis wird ohne Zweckbindung unmittelbar nach der Preisverleihung in einer Summe ausgezahlt. Die Arbeit darf höchstens zwei Jahre vor der Bewerbung publiziert oder zur Publikation angenommen sein. Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler, die ihre Arbeit in Hamburg erstellt haben oder deren Arbeit durch eine Hamburger Forschungseinrichtung betreut worden ist.
    4. Der Dr.-Karl-Robert-Brauns-Forschungspreis für Augenheilkunde und der Dr.-Liselotte-Brauns-Forschungspreis für Innere Medizin fördern innovative Projekte aus der Grundlagenforschung, der klinischen Forschung und der translationalen Forschung. Die Forschungsarbeiten müssen mindestens zum Teil in Hamburg durchgeführt oder von einer Hamburger Forschungseinrichtung betreut werden.
      Bei der Bewerbung ist die wissenschaftliche Qualifikation nachzuweisen. Die Gesamtumstände, insbesondere die Persönlichkeit des Bewerbers, seine früheren Forschungsprojekte, sein Konzept und die bereits erbrachten Vorleistungen, sollen erwarten lassen, dass der Bewerber das Projekt mit neuen und weiterführenden Forschungsergebnissen erfolgreich abschließen wird.
      Der Preis wird unmittelbar nach der Preisverleihung in einer Summe an die Forschungseinrichtung, die das Vorhaben betreut, zu treuen Händen mit der Maßgabe ausgezahlt, dass die Mittel nur für das Forschungsvorhaben verwendet werden dürfen, und die Forschungseinrichtung keine „Verwaltungsgebühr“ oder ähnliche Gebühren einbehalten darf.
      Zudem hat der Leiter der Forschungseinrichtung zu bestätigen, dass die persönliche Durchführung (Freistellung) des Projekts gewährleistet wird.
    5. Jeder Bewerber darf im Rahmen einer Ausschreibung nur eine Publikation für den Preis oder ein Forschungsvorhaben für den Forschungspreis einreichen.
    6. Soll der Preis an eine Mehrheit von Bewerbern (Arbeitsgruppe) vergeben werden, ist die Verteilung des Preisgeldes bei der Bewerbung zu bestimmen.
  2. Bewerbung
    1. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März eines jeden Jahres.
    2. Mit der Bewerbung sind folgende Unterlagen und Erklärungen einzureichen:
      1. Lebenslauf mit Foto
      2. Verzeichnis bisheriger Publikationen
      3. Einverständnis, dass der Lebenslauf (mit Foto) und das Publikationsverzeichnis auf der Internetseite der Stiftung veröffentlicht werden dürfen
      4. bei mehreren Autoren schriftliches Einverständnis aller Autoren mit der Bewerbung
      5. Versicherung, dass die Arbeit oder das Projekt nicht für eine andere Ausschreibung eingereicht oder vorgesehen ist oder von anderer Seite ausgezeichnet wurde.
    3. Beim Dr.-Karl-Robert-Brauns-Preis für Augenheilkunde und beim Dr.-Liselotte-Brauns-Preis für Innere Medizin ist der Arbeit eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen.
    4. Beim Dr.-Karl-Robert-Brauns-Forschungspreis für Augenheilkunde und beim Dr.-Liselotte-Brauns-Forschungspreis für Innere Medizin ist der Bewerbung eine Projektskizze von maximal 8 Seiten mit folgenden Angaben beizufügen:
      1. Zusammenfassung in deutscher Sprache
      2. Stand der Wissenschaft und eigene Vorarbeiten zum Thema
      3. Ziele und Arbeitsprogramme
      4. Finanzplanung (Höhe und Herkunft der erforderlichen Mittel)
      5. Darlegung der Interessenkonflikte (wenn keine Interessenkonflikte bestehen, ist dies zu bestätigen)
    5. Alle zur Bewerbung gehörenden Unterlagen und Angaben sollen in einem pdf-Dokument zusammengefasst und in elektronischer Form per E-mail an stiftung@stiftung-drbrauns.de gesendet werden.
  3. Entscheidung
    Die Entscheidung über die Preisvergabe trifft der Vorstand der Stiftung auf Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung. Die Entscheidung ist endgültig; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  4. Verpflichtungen der Preisträger
    1. Jeder Träger eines Forschungspreises hat im Rahmen der nächsten Preisverleihung über die Ergebnisse seiner Forschung zu berichten.
    2. Jeder Preisträger hat einen zusammenfassenden Bericht (ca. eine DIN-A4-Seite) für die Homepage der Stiftung in allgemeinverständlicher Sprache zu erstellen. Zudem wird jeder Preisträger mit seinem Lebenslauf und einem Foto auf der Homepage veröffentlicht.