Spenden
Die Stiftung ist wegen der Förderung gemeinnütziger Zwecke durch eine vorläufige Bescheinigung des Finanzamts Hamburg-Nord (Steuernummer: 17/416/01202) vom 01.12.2008 ab 19.11.2008 als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt. Zuwendungen werden nur zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke verwendet.
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Stiftung Dr. Liselotte und Dr. Karl-Robert Brauns
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Bethmann Bank
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